COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die Förderungsrichtlinien veröffentlicht, die wir Ihnen kompakt darstellen:
- Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten, für die zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde
- Minimal förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt – maximal förderbares Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt pro Unternehmen bzw. pro Konzern
- Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition bis längstens 28.02.2022 (bzw. 28.02.204 bei Investitionsvolumen über EUR 20 Mio. ohne USt.
- Nicht förderungsfähig sind u.a. PKW & LKW (Benzin, Diesel), Grundstücke, Immobilien, Unternehmenskauf, Finanzanlagen etc.
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss auf 7% der Anschaffungskosten bzw. 14% für Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheits/LifeScienve Investitionen
- Auszahlung des Zuschusses nach Abrechnung und Prüfung als Einmalzahlung
- Abwicklung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Mit unseren maßgeschneiderten Miet- und Ratenkauffinanzierungen können Sie von der Investitionsprämie profitieren!