COVID-19-Investitions­prämie für Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die Förderungsrichtlinien veröffentlicht, die wir Ihnen kompakt darstellen:
 

  • Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten, für die zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde
  • Minimal förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt – maximal förderbares Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt pro Unternehmen bzw. pro Konzern
  • Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition bis längstens 28.02.2022 (bzw. 28.02.204 bei Investitionsvolumen über EUR 20 Mio. ohne USt.
  • Nicht förderungsfähig sind u.a. PKW & LKW (Benzin, Diesel), Grundstücke, Immobilien, Unternehmenskauf, Finanzanlagen etc.
  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss auf 7% der Anschaffungskosten bzw. 14% für Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheits/LifeScienve Investitionen
  • Auszahlung des Zuschusses nach Abrechnung und Prüfung als Einmalzahlung
  • Abwicklung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
     

Mit unseren maßgeschneiderten Miet- und Ratenkauffinanzierungen können Sie von der Investitionsprämie profitieren!

mitarbeiter und geschäftsführer peter scholz von der hypo immobilien und leasing
Peter Scholz MBA MLE

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich jederzeit gerne an mich.