E-Mobilitätsförderungen 2023 für Privatpersonen
Der Erfolg der E-Mobilitätsförderung zeigt sich durch den Anteil der Zulassungen von Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren und deshalb wird die Förderung auch dieses Jahr fortgesetzt.
Voraussetzungen für die Förderungen sind:
- Ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien
- Der Importeursanteil muss auf der Rechnung ersichtlich sein inkl. Informationstext
- Vorführfahrzeuge, die eine Tageszulassung von einem Händler haben und nicht älter als 12 Monate sind
- Bei Leasingfinanzierungen muss die Höhe der Förderung als Eigenmittel eingesetzt werden und die behalte Frist für geförderte Fahrzeuge liegt bei 4 Jahren, unabhängig von der Dauer des Leasingvertrages
- Fahrzeuge bis 60.000 Brutto-Listenpreis
Das Rechnungsdatum darf nicht länger als 9 Monate bei Antragsstellung zurückliegen. Die Antragsfrist gilt solange bis das Budget noch vorhanden ist.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023