Grenzänderung und Parzellierung ausschließlich mit Teilungsplan möglich

Bei Parzellierungen und anderen Grenzänderungen ist es notwendig einen Teilungsplan anfertigen zu lassen. Der Plan wird von einem Vermessungsbüro erstellt und die formalen Voraussetzungen an den Plan werden durch das Liegenschaftsteilungsgesetz/Vermessungsgesetz geregelt. Ein Teilungsplan ist eine öffentliche Urkunde und stellt die Grundlage für eine rechtswirksame Eintragung ins Grundbuch dar. 

Parzellierungen und andere Veränderungen von Grundstücksgrenzen können aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen werden, z.B. Aufteilung eines großen Grundstückes in mehrere kleine Grundstücke oder Zusammenführung von verschiedenen Grundstücken. Jedoch nur mit der Teilung sind die neuen Eigentumsverhältnisse noch nicht wirksam. Das österreichische Recht schreibt vor, dass bei jeder Veränderung von Grundstücksgrenzen Urkunden zu erstellen sind und im Kataster und Grundbuch eingetragen werden müssen. Dadurch werden die neuen Eigentumsverhältnisse rechtskräftig. Als Erstens sind Kauf-Schenkungs- oder Übergabeverträge zu erstellen und dann muss die neue Grenzsituation in einem Teilungsplan festgehalten werden. Die formalen und rechtlichen Voraussetzungen an einen Teilungsplan werden durch das Liegenschaftsteilungsgesetz und das Vermessungsgesetz geregelt.

Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken

Bei Liegenschaften wie bebaute Grundstücke, die nicht in Einzelteile oder in mehrere Teile getrennt werden können (z. B. mehrgeschossige Gebäude), muss das ganze Objekt prozentual aufgeteilt, also parifiziert werden. Eine Alternative wäre eine Eintragung der neuen Grundstücke in eigenen Grundbuchskörpern (EZ). Bei Grundstücksvereinigungen und Grundstücksteilungen werden Grundgrenzen verändert, um mehrere neue Grundstücke zu schaffen oder eine neue Gliederung der Grundstücke vorzunehmen. Wenn aus einem Grundstück mehrere Grundstücke geschaffen werden, wird von einer Parzellierung gesprochen.

Inhalt des Teilungsplans und dessen Inhalt

Teilungspläne werden vom Ingenieurbüro für Vermessungswesen erstellt. Beim Teilungsplan handelt es sich um eine öffentliche Vermessungsurkunde. In diesem Plan werden einerseits die bestehenden Grundstücksgrenzen dokumentiert und andererseits neue Grundgrenzen und Nutzungen festgehalten. In einer Gegenüberstellung werden die Ab- und Zuschreibungen von Teil- bzw. Trennflächen zwischen den betroffenen Grundstücken dokumentiert und das neugeschaffene Grundstück (oder mehrere Grundstücke) zur Gänze behandelt und die Fläche der neuen Grundstücke wird aus Koordinaten ermittelt. So bildet ein Teilungsplan die Grundlage für eine rechtssichere Eintragung ins Grundbuch.

Grenzverhandlung

Die Festlegung der Grenzen vor Ort erfolgt in Beisein des betroffenen Eigentümers und der Eigentümer aller angrenzenden Grundstücke. Während dieser Grenzfestlegung vor Ort (Grenzverhandlung) zeigt der Geometer den Eigentümern alle vorhandenen Unterlagen (alte Pläne, Katastralmappe) und erklärt ihnen den darin dokumentierten Grenzverlauf. So können die Eigentümer die bisherigen Grundstücksgrenzen einvernehmlich festlegen. Daraufhin werden die neuen Grenzen (Teilungslinien) festgelegt und mit Grenzmarkern u. Ä. gekennzeichnet. Der Geometer für Vermessungswesen sorgt dabei für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Rechtswirksame Grundbücherliche Durchführung

Weil der neu festgelegte Teilungsplan eine öffentliche Urkunde ist, gelten dafür die Regelungen der Vermessungsverordnung. Die grundbücherliche Durchführung muss vom Vermessungsamt genehmigt werden, wobei auch die neue Grundstücksnummer gestellt wird. Wenn es sich um Grenzänderungen im Bauland handelt, ist auch eine Genehmigung seitens der Gemeinde erforderlich, Grenzänderungen im Grünland oder Waldteilungen müssen dagegen von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden. Erst wenn der Teilungsplan zusammen mit dem dazugehörigen Vertrag und allen erforderlichen Bewilligungen und Bescheinigungen dem Grundbuch überreicht wird, ist die Grenzänderung im Grundbuch wirksam.