Immobilienleasing – mehr als nur Miete oder Kauf
Wenn es um Immobilien geht, wird oft zwischen Kauf und Miete abgewogen. Aber warum zwischen Nutzung und Eigentum entscheiden, wenn es mögliche Schattierungen dazwischen gibt? Bei einer Neuanschaffung, Erweiterung oder Investition in eine bestehende Gewerbeimmobilie gibt es viel dynamischere Alternativen. Eine sehr moderne und zukunftssichere Finanzierungsform ist dabei das Immobilienleasing – das so individuell gestaltet werden kann, wie es gebraucht wird. Aber was genau bei einer Immobilie leasingfähig ist und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, klären wir hier auf.
Grundsätzlich existiert für Leasingverträge, egal ob Mobilien oder Immobilien keine gesetzliche Definition. Stattdessen wird Leasing als Rechtsgeschäft „eigener Art“ zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer selbstständig vereinbart. Beim Immobilienleasing im Speziellen handelt es sich um die Vermietung von schlüsselfertigen, unbeweglichen Wirtschaftsgütern, den Gebäuden und der dazugehörigen Grundstücke. Aber Leasing ist mehr als „nur“ ein Mietvertrag. Somit haben wir eine erste Besonderheit des Immobilienleasings, die der zwei Komponenten, nämlich Grundstück und Gebäude, im Leasingvertrag aufgedeckt. Dabei gibt es hinsichtlich dieser beiden Komponenten unterschiedliche Möglichkeiten.
Sehen wir uns zuerst die Möglichkeiten beim Grundstück an:
- Entweder wird das Grundstück vom Leasinggeber gekauft oder
- dem Leasinggeber wird ein grundstücksgleiches Recht z.B. Baurecht oder Bestandsrecht zugeschrieben.
Das bedeutet, auch wenn der Leasingnehmer nicht zivilrechtlicher Eigentümer des Grundstücks ist, wird ein Immobilienleasing möglich.
Kommen wir nun zum Gebäude. Hier sind nicht nur ganze Gebäude möglich, sondern auch wohnungseigentumsbasierende Tops in folgenden Variationen:
- Kauf: dabei wird ein bestehendes Objekt von der Leasinggesellschaft für den Leasingnehmer gekauft
- Errichtung: bei der Errichtung wird ein Objekt nach den Wünschen des Leasingnehmers errichtet. Entweder von der Leasinggesellschaft oder vom Leasingnehmer auf Kosten und Rechnung des Leasinggebers
- Sale-and-Lease-back: hier kauft der Leasinggeber ein Objekt, das sich in Besitz des Leasingnehmers befindet
Das bedeutet, entweder wird ein Gebäude neu errichtet oder es handelt sich um ein Bestandsgebäude in Fremdbesitz oder Eigentum.
Wie Sie sehen, deckt Immobilienleasing die volle Bandbreite an möglichen Varianten von der Errichtung bis hin zum Bestandsobjekt auf eigenen Grund und Boden ab. Warum Immobilienleasing, auch wenn der Leasinggeber zivilrechtlicher Eigentümer ist, dem Leasingnehmer Vorteile wie einem Eigentümer bringen kann und viele weitere interessante Facts über Immobilienleasing erklären wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Wir sind das Kompetenzzentrum für Immobilien und Leasing innerhalb der Hypo Vorarlberg Bank AG. Bei uns sind Immobilienleasing und -beratung seit über 50 Jahren fest in unserer Firmen-DNA verankert. Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und erfahrenen Partner für Ihr Immobilien- oder Leasingvorhaben sind, dann sind Sie bei uns goldrichtig.
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