E-Mobilitätsförderungen 2023 für Betriebe
Der Erfolg der E-Mobilitätsförderung zeigt sich durch den Anteil der Zulassungen von Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren und deshalb wird die Förderung auch dieses Jahr fortgesetzt.
Voraussetzungen für die Förderungen sind:
- Ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien
- Geförderte Fahrzeuge müssen 4 Jahre in Betrieb gehalten werden
- Der Importeursanteil muss auf der Rechnung ersichtlich sein inkl. Informationstext
- Vorführfahrzeuge, die eine Tageszulassung von einem Händler haben und nicht älter als 12 Monate sind
- Bei Leasingfinanzierungen muss die Höhe der Förderung als Eigenmittel eingesetzt werden
Bei den E-PKWs ist zusätzlich die Voraussetzung, dass der Kaufvertrag im Zeitraum vom 14.03.2022 – 31.12.2022 unterschrieben worden ist. Bei Antragstellung darf die Rechnung nicht mehr als neun Monate zurückliegen. Die Antragsfrist gilt so lange bis das Budget noch vorhanden ist.
Weitere Details zur Abwicklung und Höhe der Fördersätze finden Sie hier.