E-Mobilitätsförderungen 2023 für Privatpersonen

Der Erfolg der E-Mobilitätsförderung zeigt sich durch den Anteil der Zulassungen von Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren und deshalb wird die Förderung auch dieses Jahr fortgesetzt. 

 

Voraussetzungen für die Förderungen sind:

  • Ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien
  • Der Importeursanteil muss auf der Rechnung ersichtlich sein inkl. Informationstext
  • Vorführfahrzeuge, die eine Tageszulassung von einem Händler haben und nicht älter als 12 Monate sind
  • Bei Leasingfinanzierungen muss die Höhe der Förderung als Eigenmittel eingesetzt werden und die behalte Frist für geförderte Fahrzeuge liegt bei 4 Jahren, unabhängig von der Dauer des Leasingvertrages
  • Fahrzeuge bis 60.000 Brutto-Listenpreis

Das Rechnungsdatum darf nicht länger als 9 Monate bei Antragsstellung zurückliegen. Die Antragsfrist gilt solange bis das Budget noch vorhanden ist.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023 

Evgenija Praxmarer
Evgenija Praxmarer

Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich jederzeit gerne an mich.