Spürbarer Rückgang von Immobilienkäufen durch strengere Richtlinien für Kreditvergabe
Die hohen Zinsen und die strengen Richtlinien für eine Kreditaufnahme haben zu einem deutlichen Rückgang von Immobilienkäufen geführt.
Ziel der strengeren, im August 2022 in Kraft getretenen Kreditvergaberichtlinien war es, die starken Preissteigerungen von Wohnimmobilien einzudämmen und den Immobilienmarkt so zu stabilisieren. Im Zusammenspiel mit den hohen Zinsen hat das seither jedoch zu einem deutlichen Rückgang von Immobilienkäufen geführt,
DIE NEUEN KRITERIEN IM ÜBERBLICK und was sie für private Kreditnehmerinnen und -nehmer bedeuten:
Beleihungsquote max. 90 %: Das bedeutet, dass eine Wohnimmobilienfinanzierung der Höhe nach 90 % des Liegenschaftswertes nicht überschreiten darf. Es ist somit unter Berücksichtigung der Kaufnebenkosten beim Kauf einer Immobilie nötig, mindestens 20 % Eigenmittel aufzubringen. Zu den möglichen Formen der Eigenmittel zählen: Barkapital in Form von Kontoguthaben oder Sparbüchern, Bausparguthaben, Aktien und Wertpapiere, abbezahlte Grundstücke oder Immobilien.
Schuldendienstquote max. 40 %: Die Kreditrate darf max. 40 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens betragen.
Laufzeit max. 35 Jahre: Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht übersteigen.
Die strengeren Vorschriften gelten für alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die eine Wohnimmobilie errichten, erwerben oder sanieren möchten und dafür eine neue Finanzierung benötigen. Im Rahmen der Vergaberichtlinien wurden Obergrenzen für Laufzeit, Beleihungs- und Schuldendienstquote genau definiert. Auf den ersten Blick lässt das den Traum vom Eigenheim erstmal in weite Ferne rücken. Es sei denn, Sie haben einen zuverlässigen und starken Partner an Ihrer Seite, der gemeinsam mit Ihnen nicht nur eine Immobilien- sondern auch eine Finanzierungslösung findet, die zu Ihnen passt! In diesem Sinne: Lassen Sie uns miteinander reden und Ihre Möglichkeiten ausloten! Ich bin gerne für Sie da.