Dealbreaker Sale and Lease Back für Schweizer Seilbahnunternehmen
Die Leasingfinanzierung von Seilbahnprojekten ist in der Schweiz ein wichtiger Teil des Finanzierungsmix erfolgreicher Seilbahnunternehmen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt bei der Investition in eine neue Seilbahn die Leasingfinanzierung abzuklären? Aufgrund von steuerlichen und rechtlichen Gründen jedenfalls vor Baubeginn.
Den Details und Hintergründen zum Thema Momentum im Seilbahnleasing gehen wir in diesem Artikel auf den Grund - dazu gleich mehr. Aber warum ist es sinnvoll, eine Seilbahn zu leasen? Oft steht dabei der bereits erwähnte Finanzierungsmix im Vordergrund. Für Leasing kommt dabei der elektromechanische Teil einer Seilbahn infrage. Dieser besteht in der Regel aus Technik, Antrieb, Fahrbetriebsmittel, Seil, Stützen und ggf. Stationsabdeckungen. Sämtliche baulichen Maßnahmen wie Fundamente, Berg- und Talstationen, Planungskosten u. Rückbau einer zu ersetzenden Anlage können über bestehende Banklinien und Kredite abgewickelt werden. Dies schont mitunter Sicherheiten und Kreditlinien.
Weshalb sollte die Leasingfinanzierung bereits in der Planungs- bzw. Projektphase abgeklärt werden?
Im wesentlichen darf die Transaktion nicht dem Charakter eines Sale and Lease Back entsprechen, das heißt der Eigentumsübertrag muss vom Lieferanten direkt an den Leasinggeber erfolgen. Die Zahlungsströme sollten ebenso vom Leasinggeber an den Lieferanten fließen.
Ein Sale and Lease Back scheitert gemäß schweizerischer Rechtsprechung bei beweglichen Gegenständen aus folgenden Gründen:
Die Gerichte gehen davon aus, dass die Eigentumsübertragung auf die Leasinggesellschaft nur Sicherungszwecken dienen und der Leasinggegenstand deshalb wie ein Faustpfand behandelt werden müsse.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt vor, dass der Pfandgegenstand in den Besitz des Pfandgläubigers übergehen muss und nicht beim Pfandschuldner verbleiben darf, andernfalls ist der Eigentumsübertrag Dritten gegenüber unwirksam. Um das Faustpfandrecht nicht zu verletzten, muss sich der Leasinggegenstand deshalb während der Leasingdauer bei der Leasinggesellschaft befinden, was aber im Widerspruch zum Vertragszweck des Leasings und der Gebrauchsüberlassung steht.
Es besteht das Risiko, dass die Transaktion als verdecktes Finanzierungsgeschäft eingestuft wird, dadurch können erhebliche Mehrwertsteuerverbindlichkeiten entstehen.
Leasing ist eine attraktive Option für die Finanzierung von Seilbahnen in der Schweiz, insbesondere aufgrund der Flexibilität und Liquidität, die es bietet. Der richtige Zeitpunkt für die Klärung der Finanzierung ist daher bereits in der frühen Planungsphase. Schließen Sie uns in Ihre Plaung mit ein. Wir begleiten Ihr Projekt gerne mit unserer Expertise und unserem Engagement.